Die Laubenversicherung
Als Neuwertversicherung versichert sie im Paket
das Gebäude
- gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden
- gegen Glasbruchschäden
den Inhalt
- gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Vandalismus- und Sturmschäden
Wichtig! Jeder Gartenfreund sollte genau prüfen, wie hoch er die Gebäude- und Inhaltsversicherung abschließt. Im Schadensfall gibt es sonst Abzüge, wenn eine Unterversicherung besteht.
Neuwert des Gebäudes ist der tatsächliche Wiederaufbauwert der Laube.
Neuwert des Inhaltes (alle Einrichtungsgegenstände der Laube und Gartenbewirtschaftungsgeräte) zum Wiederbeschaffungspreis.
Vereins-Haftpflichtversicherung
schützt den Verein im Falle der Inanspruchnahme auf Schadenersatz. Sie gewährt Versicherungsschutz in Form der Abwehr unbegründeter oder Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche.
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Vereins-Rechtsschutzversicherung
bietet dem Verein Versicherungsschutz für:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-/Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
Grundstücks-Rechtsschutz
für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter
Rahmenvertrag Rechtsschutzversicherung
Seit dem 01.01.1992 haben alle Kreis-, Stadt-, Territorial- und Regionalverbände die Möglichkeit sich über einen Rechtsschutzrahmenvertrag zu versichern.
Die Württembergische Versicherung AG hat in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) für alle Verbände, deren Vereine Grundlagen geschaffen um sich vorbeugend finanziell abzusichern.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.
Sie können z. B. entstehen durch
- Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung
- falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen
- fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes
- Verjährenlassen von Forderungen
- persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordung (AO)
Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.
Vereins-Haftpflichtversicherung
schützt den Verein im Falle der Inanspruchnahme auf Schadenersatz. Sie gewährt Versicherungsschutz in Form der Abwehr unbegründeter oder Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche.
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Die Vereinsheimversicherung
Gebäude- und Inventar-Versicherung
Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren
Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glasbruch
Gewässerschaden-Haftpflicht (Heizöltanks)
Gaststätten-Haftpflicht-Versicherung
Bei Bewirtschaftung durch Pächter als öffentliche Gaststätte erforderlich